Rechtsmedizin

  • So einfach wird jeder von uns Privatpatient!

    Wußten Sie schon, wenn jemand verstorben ist, er automatisch zum Privatpatienten wird? Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Leichenschau werden von keiner Krankenkasse übernommen. Die Kosten haben die Angehörigen bzw. Erben zu tragen. Besonders teuer wird es, wenn sich der Verstorbene ein Wochenende oder die Abendstunden zum Sterben ausgesucht hat. Da berechnet der Arzt einen…

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