So einfach wird jeder von uns Privatpatient!

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Wußten Sie schon, wenn jemand verstorben ist, er automatisch zum Privatpatienten wird? Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Leichenschau werden von keiner Krankenkasse übernommen. Die Kosten haben die Angehörigen bzw. Erben zu tragen. Besonders teuer wird es, wenn sich der Verstorbene ein Wochenende oder die Abendstunden zum Sterben ausgesucht hat. Da berechnet der Arzt einen Sonderzuschlag für seine gestörteNachtruhe. Obwohl ich nicht sicher bin, ob es tatsächlich notwendig ist morgens um 3.00 Uhr den Tod festzustellen? Das geht doch nach dem Frühstück sicher auch noch, oder?

Noch etwas tiefer in die Tasche müssen Sie, beziehungsweise Ihre Angehörigen greifen, sollte man im Bundesland Bremen das Zeitliche segnen. Dann kommen noch die Kosten eines Rechtsmediziners dazu, denn dort geht man davon aus, dass ein „normaler Arzt“ nicht erkennen kann, ob ein Gewaltverbrechen besteht, oder ob es einfach grundsätzlich an der Zeit war von dieser Erde abzutreten.

Bremen ist also einziges Land mit verlässlicher Leichenschau? Die fachlichen Qualifikationen ist also nicht in allen Bundesländern gegeben, werden aber trotzdem vergütet?

Irgendwie habe ich das nicht so ganz verstanden…

Tagesschau vom 31.07.2019: Ab 1. Januar gelten neue Gebühren. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministerium wird die Leichenschau künftig differenzierter vergütet. Die vorgeschriebene Leichenschau ist eine ärztliche Leistung „unter Wahrung der Pietät besonderer Sorgfalt einschließlich des hierfür notwendigen Zeitaufwandes und fachlicher Qualifikation bedarf“. Die jetzige Höhe der Gebühren entspreche den Anforderungen nicht mehr, so das Ministerium. Für eine vorläufige Leichenschau wäre ab jetzt 110,15 € fällig, für eine eingehende Untersuchung 156,77 €. Hinzu kommen Zuschläge, etwa für die Anfahrt, besondere Umstände wie Nacht- oder Wochenende. Die Änderungen bedeuten bis zu 254,00 € mehr pro Todesfall. Die Krankenkassen bezahlen das nicht. Wer stirbt, wird derzeit automatisch zum Privatpatienten. Das Bundesgesundheitsministerium plant diesbezüglich auch keine Änderungen. Die Gebühren seien weiter von den Angehörigen und Erben zu tragen. Im Bundesland Bremen gibt es zudem noch die qualifizierte Leichenschau. Dort muss jeder Verstorbene zusätzlich von einem Rechtsmediziner oder einem dafür weitergebildeten Klinikarzt äußerlich untersucht werden. Die Gebühren von 187,00 € zzügl. MwSt. müssen auch hier die Angehörigen tragen.

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