Freiheit für die Asche!

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Greta Thunbergs Einsatz wirkt auch über den Tod hinaus.

Neue Bestattungstrends. Ökologisch, biologisch und zukunftstauglich. Was weiß ich, wo das noch hinführt. Aber erfinderisch ist der Mensch an sich ja schon …

Promession — Pulver durch schockfrosten

Die Idee stammt von der Schwedin Susanne Wiigh-Mäsak. Anstatt jahrzehntelang im Boden zu verrotten oder unter hohem Energieaufwand zu verbrennen, kann sie sich gut vorstellen, schockgefrostet zu werden. Dadurch verliert der Leichnam Flüssigkeiten, er wird brüchig. Rotationen lassen ihn zu Granulat zerfallen. Metalle, wie zum Beispiel Zahnfüllungen, zieht ein Magnet aus dem geruchsfreien Pulver. In einer kompostierbaren Urne kann der Angehörige dann — zumindest theoretisch — im Blumenbeet bestattet werden. Auch hinter dieser Idee verbirgt sich der Gedanke, die Umwelt zu schonen und in einem neuen Organismus weiterzuleben. Für diese Idee setzt sich die Schwedin in der ganzen Welt ein, durchsetzen konnte sich das Konzept aber noch nicht.

Aber auch der pfiffige Bestatter Joerg Vieweg und möchte zur Diskussion anstoßen. „Freiheit für die eigene Asche“ Bremen ist so liberal, wie kein anderes deutsches Bundesland: Seit 2015 kann in der Stadt Bremen die Asche von Angehörigen, die ihren letzten Wohnsitz vor dem Tod in Bremen hatten, im eigenen Garten vergraben oder verstreut werden. Vor dem Tod muss dafür lediglich die passende Bestattungsverfügung ausgefüllt werden. „Bis Ende 2018 sind 86 dieser Anträge bei uns eingegangen“, sagt Kerstin Doty vom Umweltbetrieb Bremen. Bis andere Bestattungsmethoden zum Standard werden können, müssten aber wohl erst zahlreiche Gesetze geändert werden, vermutet Doty.

Oder als Alternative die Resomation — sich auflösen

Hier wird der Körper mit einer speziellen Lösung besprüht und in einem Druckbehälter, dem sogenannten Resomator, unter hohen Temperaturen und hohem Luftdruck zersetzt. Das Ganze dauert etwa drei Stunden, übrig bleibt ein weißes Pulver. „Das kann dann ganz normal in einer Urne beigesetzt werden“, sagt Vieweg. Diese Methode verbrauche weitaus weniger Energie, sei schneller und umweltschonender als die herkömmliche Verbrennung im Krematorium, so Vieweg. In den USA und Kanada darf teilweise bereits resomiert werden, Belgien und die Niederlande denken darüber nach. Auch für Deutschland sei die Resomation wohl die wahrscheinlichste Neuerung der kommenden Jahrzehnte, glaubt Joerg Vieweg. „Es ist günstiger, schneller, sauberer und die Technik ist schon länger auf dem Markt.“

Grüne Linie — lokal und ressourcenschonend

Die Idee ist simpel: Der letzte Fußabdruck, den Menschen auf der Erde hinterlassen, soll möglichst ökologisch und nachhaltig sein. Der Bestatter Werner Kentrup aus Bonn hat die Initiative ins Leben gerufen. Praktisch sieht das dann so aus: Statt glänzenden Särgen oder Trauerkarten entscheidet man sich zum Beispiel für einen schlichten Kiefernsarg, der lokal produziert wurde und biologisch abbaubar ist. Gleiche Prinzipien gelten für Blumen oder den Grabstein: Welche Blumen blühen gerade in der Natur? Welchen Stein findet man ganz natürlich in der Region? Die Grüne Linie ist der wohl einfachste Weg, den letzten Weg eines Menschens umweltschonender zu gestalten. (Quelle Buten und Binner Nachrichten)

Was tun?

Ganz ehrlich, jetzt bin ich schon etwas verwirrt. Dann tragen die vielen, nicht ökologisch wertvoll versorgten Leichen Mitschuld an der Umweltverschmutzung?

Au Backe! Da bin ich jetzt aber sehr vorsichtig, mit dem, was ich so alles zu mir nehme. Sonst komme ich in den Pilzanzug der mich in Windeseile zersetzt. Gibts tatsächlich. Was das bedeutet? Davon lest ihr in meinem nächsten Blog …

So einfach wird jeder von uns Privatpatient!

Wußten Sie schon, wenn jemand verstorben ist, er automatisch zum Privatpatienten wird? Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Leichenschau werden von keiner Krankenkasse übernommen. Die Kosten haben die Angehörigen bzw. Erben zu tragen. Besonders teuer wird es, wenn sich der Verstorbene ein Wochenende oder die Abendstunden zum Sterben ausgesucht hat. Da berechnet der Arzt einen Sonderzuschlag für seine gestörteNachtruhe. Obwohl ich nicht sicher bin, ob es tatsächlich notwendig ist morgens um 3.00 Uhr den Tod festzustellen? Das geht doch nach dem Frühstück sicher auch noch, oder?

Noch etwas tiefer in die Tasche müssen Sie, beziehungsweise Ihre Angehörigen greifen, sollte man im Bundesland Bremen das Zeitliche segnen. Dann kommen noch die Kosten eines Rechtsmediziners dazu, denn dort geht man davon aus, dass ein „normaler Arzt“ nicht erkennen kann, ob ein Gewaltverbrechen besteht, oder ob es einfach grundsätzlich an der Zeit war von dieser Erde abzutreten.

Bremen ist also einziges Land mit verlässlicher Leichenschau? Die fachlichen Qualifikationen ist also nicht in allen Bundesländern gegeben, werden aber trotzdem vergütet?

Irgendwie habe ich das nicht so ganz verstanden…

Tagesschau vom 31.07.2019: Ab 1. Januar gelten neue Gebühren. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministerium wird die Leichenschau künftig differenzierter vergütet. Die vorgeschriebene Leichenschau ist eine ärztliche Leistung „unter Wahrung der Pietät besonderer Sorgfalt einschließlich des hierfür notwendigen Zeitaufwandes und fachlicher Qualifikation bedarf“. Die jetzige Höhe der Gebühren entspreche den Anforderungen nicht mehr, so das Ministerium. Für eine vorläufige Leichenschau wäre ab jetzt 110,15 € fällig, für eine eingehende Untersuchung 156,77 €. Hinzu kommen Zuschläge, etwa für die Anfahrt, besondere Umstände wie Nacht- oder Wochenende. Die Änderungen bedeuten bis zu 254,00 € mehr pro Todesfall. Die Krankenkassen bezahlen das nicht. Wer stirbt, wird derzeit automatisch zum Privatpatienten. Das Bundesgesundheitsministerium plant diesbezüglich auch keine Änderungen. Die Gebühren seien weiter von den Angehörigen und Erben zu tragen. Im Bundesland Bremen gibt es zudem noch die qualifizierte Leichenschau. Dort muss jeder Verstorbene zusätzlich von einem Rechtsmediziner oder einem dafür weitergebildeten Klinikarzt äußerlich untersucht werden. Die Gebühren von 187,00 € zzügl. MwSt. müssen auch hier die Angehörigen tragen.