Dein Plan für den Ernstfall – und warum Socken nicht fehlen dürfen

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Stellen Sie sich vor, die Patientenverfügung ist wie Ihr persönlicher Notfall-Katalog – ein bisschen wie ein Wunschzettel für den Ernstfall, nur ohne Glitzerpapier.

Hier können Sie festhalten, wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten, und dabei sicherstellen, dass alles nach Ihren Vorstellungen läuft.

  1. Behandlungswünsche: Tragen Sie ein, wie Sie sich Ihre Behandlung wünschen
  2. Organspendewünsche: Falls Sie sich entschieden haben, Ihre Organe zu spenden oder sie lieber bei sich zu behalten, ist hier der Platz, um dies festzuhalten.
  3. Wünsche zur Schmerzbehandlung: Keine Lust, als „Schmerzkeks“ bekannt zu werden? Notieren Sie, wie Sie mit Schmerzen umgehen möchten, damit Sie gut versorgt sind.
  4. Persönliche Vorlieben: Egal ob Sie Ihre Lieblingsmusik hören wollen, auf kein grünes Gemüse verzichten können oder sich eine gemütliche Atmosphäre wünschen – bringen Sie Ihre Wünsche ein!
  5. Der Fußwärmer-Tipp: Hier ein zusätzlicher Hinweis: Achten Sie darauf, dass Ihre Füße immer warm bleiben! Socken nicht vergessen, denn auch im Notfall gilt: warme Füße sorgen für Wohlbefinden. Und das erlebe ich tatsächlich immer in der Sterbebegleitung. Wir achten darauf, dass die Füße warm sind, damit sich die Schwerstkranken besser entspannen können.
  6. Wichtig: Denken Sie daran, einen oder mehrere Herzensmenschen, zu benennen, der im Ernstfall Entscheidungen für Sie trifft.
  7. Was sie vielleicht nicht wissen: Viele gehen davon aus, dass automatisch der Ehepartner zuständig ist – das ist jedoch nicht der Fall. Tragen Sie den Namen der Person ein, die im Notfall Ihre Wünsche vertreten soll, sonst wird im Ernstfall ein gesetzlicher Vertreter bestimmt oder die Entscheidungen der Ärzte berücksichtigt.

Wenn Sie die Patientenverfügung ausfüllen, bedeutet das noch lange nicht, dass Sie demnächst sterben müssen.

Die Patientenverfügung kommt nur dann zum Einsatz, wenn Sie sich selbst nicht mehr mitteilen können. Solange Sie in der Lage sind, Ihre Wünsche zu äußern, bleibt alles bei Ihnen. Die Verfügung greift erst, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, sich verbal oder schriftlich auszudrücken.

Machen Sie sich keine Sorgen – es ist einfacher, als Sie denken, und es hilft, Ihre Wünsche klar zu formulieren. Setzen Sie sich hin, denken Sie darüber nach, was Ihnen wichtig ist. Machen Sie Ihren „Plan B“ zu einem Plan, der Ihnen ein ruhiges Gefühl gibt, dass Sie, im Falle eines Falles, gut vorbereitet sind. Denn was gibt es Bessers, als vorbereitet zu sein und auch in schwierigen Zeiten den Überblick zu behalten?

Ich hoffe und wünsche Ihnen und mir, dass wir dieses Dokument nie benützen müssen, aber wenn, dann möchte ich bis zum Schluss mitreden können.

Allein der Gedanke zaubert mir schon jetzt ein Lächeln ins Gesicht.

Ihre Petra Frey

Bitte beachten Sie, dass ich keine Spezialistin in diesem Bereich bin. Es sind meine Erfahrungen und meine persönlichen Informationen die ich an sie weitergebe. Für genauere Auskünfte und professionelle Beratung wenden Sie sich bitte an einen Hospizverein in Ihrer Nähe. Aber jetzt holen Sie sich erst mal die Unterlagen (Internet, Schreibwarenladen, Buchladen oder im Hospizverein). und der erste Schritt ist getan.


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